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   LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10   

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https://dejure.org/2011,15095
LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10 (https://dejure.org/2011,15095)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 Sa 114/10 (https://dejure.org/2011,15095)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 Sa 114/10 (https://dejure.org/2011,15095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Altersteilzeitanspruch - einem Schwerbehinderten gleichgestellter Arbeitnehmer

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines gleichgestellten Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Beschränkung des Arbeitgebers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages auf schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Altersteilzeit mit Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst; Unbegründete Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei Nichterreichen des erforderlichen Behinderungsgrades

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 2 TV-ATZ, § 4 ATG, §§ 68 Abs. 3, 81, 125 SGB IX, § 37 SGB VI, §§ 1, 3 AGG
    Altersteilzeitanspruch, TV-ATZ, einem Schwerbehinderten gleichgestellter Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Altersteilzeit mit Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst; unbegründete Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei Nichterreichen des erforderlichen Behinderungsgrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilzeitangebot nur für Schwerbehinderte?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04; vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 zitiert nach JURIS; vgl. auch BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 Rdnrn. 41 und 42, zitiert nach JURIS).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten jedenfalls dann, wenn die vom Mitarbeiter gewünschte Vertragsgestaltung der Altersteilzeit eine das Normalmaß übersteigende besondere Belastung beim Arbeitgeber bewirkt (vgl. BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 706/99).

    Von diesen zusätzlich zu entrichtenden Beiträgen für die Altersteilzeitbezüge trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil (BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10).

  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Dem Arbeitnehmer wird kein Anspruch auf Abschluss des Änderungsvertrages eingeräumt; er hat aber einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens überprüft (vgl. BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07).

    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04; vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 zitiert nach JURIS; vgl. auch BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 Rdnrn. 41 und 42, zitiert nach JURIS).

    Bei einer längeren Dauer muss der Arbeitgeber nicht nur die tariflichen Zusatzleistungen, sondern die gesamte Aufstockung tragen, ohne dass er die Möglichkeit der Refinanzierung hat (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10).

  • LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10

    Versagung tariflicher Altersteilzeit bei finanzieller Belastung aufgrund langer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04; vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 zitiert nach JURIS; vgl. auch BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 Rdnrn. 41 und 42, zitiert nach JURIS).

    Bei einer längeren Dauer muss der Arbeitgeber nicht nur die tariflichen Zusatzleistungen, sondern die gesamte Aufstockung tragen, ohne dass er die Möglichkeit der Refinanzierung hat (vgl. BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10).

    Von diesen zusätzlich zu entrichtenden Beiträgen für die Altersteilzeitbezüge trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil (BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10).

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 516/99

    Ermäßigung des Regelstundenmaßes - behinderte Lehrkraft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Eine über den Teil 2 des SGB IX hinausgehende Bedeutung kommt § 68 Abs. 3 SGB IX daher nicht zu (ErfK/Rolfs, 11. Aufl. 2011 § 69 SGB IX Rdnr. 18; BAG vom 19.09.2000 - 9 AZR 516/99 zu der insoweit parallelen früheren Vorschrift des § 2 Abs. 1 SchwbG).

    Diese zulässige Unterscheidung hat sich die Beklagte zu Eigen gemacht (vgl. hierzu BAG vom 19.09.2000 - 9 AZR 516/99).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.04.2007, NzA 2007, 1098.
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04; vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 zitiert nach JURIS; vgl. auch BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 Rdnrn. 41 und 42, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 2 Sa 114/10
    Finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers sind daher nicht ausgeschlossen (BAG vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07; vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04; vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99; LAG Köln vom 29.10.2010 - 10 Sa 524/10 zitiert nach JURIS; vgl. auch BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 280/09 Rdnrn. 41 und 42, zitiert nach JURIS).
  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 11 Sa 1150/11

    Ermessensausübung durch den Arbeitgeber bei Entscheidung über einen

    Sie schließt jedoch generelle Vorentscheidungen des Arbeitgebers, wie er eine Tarifnorm in die Praxis umsetzt, nicht aus (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - a. a. O.; BAG 17.08.2010 - 9 AZR 414/09 - Rz. 46 - a. a. O.; LAG Nürnberg 09.06.2011 - 2 Sa 114/10 - Rz. 47 LAGE § 81 SGB IX Nr. 9; vgl. auch BVerwG 29.04.2004 - 2 Ca 21/02 - Rz. 20 juris).

    In eine weitergehende Prüfung der zu berücksichtigenden Belange muss der Arbeitgeber danach erst dann eintreten, wenn der Arbeitnehmer über die im Tarifvertrag normierten Anspruchsvoraussetzungen hinaus auf seinen Fall bezogene Umstände darlegt (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 03.03.2005 - 4 Sa 990/04 - Rz. 36 juris; LAG Nürnberg 09.06.2011 - 2 Sa 114/10 - Rz. 47 a. a. O.).

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